
Specht, Tierfotografie von Arnold Ritter
Kinder Hilfe Infoportal
Rechtliche Ansprüche von Kindern und Sorgeberechtigten auf Hilfen zur Erziehung sind nach Sozialgesetzbuch 8 geregelt. Die zuständige Behörde, welche zur Leistung verpflichtet ist wenn ein Hilfebedarf erkennbar ist, ist das Jugendamt. Wenn eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung (z.B. ADHS) ärztlich festgestellt wurde besteht die Möglichkeit ein persönliches Budget zur vorrangig zu gewährenden Selbstbesorgung von Hilfeleistungen, welche zur Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dienen, zu beantragen.
Hier finden Sie ein Verzeichnis von Institutionen und Beratungsstellen für pädagogische Probleme in Berlin.
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter ( KJPD )
Sozialpädiatrische Zentren ( SPZ )
Erziehungs- und Familienberatungsstellen ( EFB )
Beratungsstellen für Schulprobleme
Krisendienste / Kindernotdienst, Jugendnotdienst, Mädchennotdienst



